Teilnahmebedingungen Gewinnspiel
A. Kurzbeschreibung
Die Teilnahme an dem Gewinnspiel erfolgt auf der Facebook-Seite bzw. Instagram-Seite von Poensgen. Gewinnen kann jeder, der den originalen Gewinnspiel-Beitrag auf Facebook oder Instagram in der Zeit vom 19.12.2025 bis 21.12.2025 23:59 Uhr kommentiert und außerdem Follower des entsprechenden Poensgen-Kanals ist.
B. Teilnahmebedingungen
1. Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter der Bäckerei Poensgen sowie der Melters Werbeagentur (im Folgenden: Veranstalter) und deren Verwandte sind von der Teilnahme ausgeschlossen. 2. Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. 3. Die Teilnahme ist nur innerhalb der genannten Frist möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 4. Die Teilnahme erfolgt über einen Kommentar unter dem Originalpost auf Facebook oder Instagram. Kommentare unter geteilten Beiträgen können nicht gewertet werden. Mehrere Kommentare werden als eine einzelne Teilnahme gewertet. 5. Der Gewinner / die Gewinnerin muss Kontaktdaten zur Verfügung stellen, unter denen er / sie zwecks Zusendung des Gewinns zu erreichen ist. 6. Der Teilnahmeschluss ist im Postingtext hinterlegt.
C. Gewinn
1. Alle Teilnehmerinnen / Teilnehmer, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, haben die Chance zu gewinnen. 2. Es werden insgesamt sechs Überraschungsboxen mit glutenfreien Produkten der Bäckerei Poensgen verlost. 3. Die Gewinner / die Gewinnerinnen werden per Losverfahren ermittelt und auf Instagram bzw. Facebook bekannt gegeben mit der Aufforderung, sich per Privatnachricht bei Poensgen zu melden. Der Gewinner / die Gewinnerin ist dazu verpflichtet, sich innerhalb von 7 Kalendertagen nach der Bekanntgabe zu melden und Poensgen zwecks Gewinnversand den vollständigen Namen sowie die Adresse mitzuteilen. Andernfalls kann der Gewinn neu verlost werden. 4. Eine Auszahlung des Gewinns in Form von Bargeld ist nicht möglich.
D. Haftung
1. Schadenersatzansprüche gegenüber den Veranstaltern, die im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel stehen, sind – innerhalb des gesetzlich Zulässigen – unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, die Veranstalter hätten vorsätzlich oder grob fahrlässig gesetzliche Pflichten verletzt. 2. Ferner haften die Veranstalter nicht für Schäden aus der Beeinträchtigung der Verfügbarkeit der Gewinnspiel-Internetseite bei nicht beeinflussbaren technischen Störungen und Ereignissen höherer Gewalt sowie Angriffen Dritter gegen die Gewinnspiel-Internetseite. Die Veranstalter werden jedoch alles unternehmen, um die Zuverlässigkeit und Funktionsfähigkeit der Gewinnspiel-Internetseite sicherzustellen. Weiterhin übernehmen die Veranstalter keine Garantie dafür, dass die Gewinnspiel-Internetseite auf dem jeweiligen Teilnehmerrechner ordnungsgemäß funktionsfähig ist.
E. Datenschutz
Verantwortliche Stelle für die Verarbeitung personenbezogener Daten sind: Poensgen Brot GmbH und Melters Werbeagentur GmbH. Zweck der Datenverarbeitung ist ausschließlich die Durchführung des Gewinnspiels und der Versand der Gewinne. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertrag/gewinnspielbezogene Maßnahme). Die Daten der Gewinnerinnen / der Gewinner werden nach Abschluss des Gewinnspiels gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bestehen. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht, außer an Logistikdienstleister zur Zustellung des Gewinns. Teilnehmerinnen / Teilnehmer haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Maßgabe der DSGVO. Facebook und Instagram verarbeiten personenbezogene Daten unabhängig von den Veranstaltern. Weitere Informationen dazu finden sich in den jeweiligen Datenschutzhinweisen der Plattformen.
F. Ausschluss
Die Veranstalter behalten sich vor, Teilnehmer vom Gewinnspiel ohne Nennung besonderer Gründe auszuschließen. Ausgeschlossen wird, wer unwahre Angaben zu seiner Person macht. Die Veranstalter behalten sich vor, Teilnehmer des Gewinnspiels zu disqualifizieren, wenn gerechtfertigte Gründe, wie z.B. Manipulation, Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen etc. bestehen. Ein Anspruch auf die Teilnahme oder den Gewinn besteht nicht.
G. Änderungen
Die Veranstalter behalten sich vor, den Modus des Gewinnspiels jederzeit und ohne Vorankündigung zu verändern, einzuschränken oder vollständig einzustellen. Von dieser Möglichkeit machen die Veranstalter insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine Änderung oder vorzeitige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wurde, können die Veranstalter von diesem Schadenersatz verlangen. Das Gewinnspiel kann insbesondere wegen technischer Störungen oder Wartungsarbeiten zeitweise nicht verfügbar sein, ohne dass Teilnehmern hieraus Ansprüche gegen die Veranstalter erwachsen würden. Die Veranstalter behalten sich vor, die Teilnahme- und Durchführungsbedingungen jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern oder zu erweitern. Ergänzungen und Nebenabreden hinsichtlich der Bedingungen für die Gewinnabwicklung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
H. Rechteeinräumung zur Veröffentlichung der Namen der Gewinner
Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptieren die Teilnehmer / die Teilnehmerinnen die hier aufgeführten Regelungen in vollem Umfang. Die Konditionen sind online für alle Teilnehmer / Teilnehmerinnen kostenlos zugänglich und können auf Anfrage auch per E-Mail zugesandt werden. Eine postalische Zusendung der Teilnahmebedingungen ist nicht möglich. Der Gewinner / die Gewinnerin willigt mit der Teilnahme in eine Namensnennung ein. So darf der Name des Gewinners / der Gewinnerin auf den Plattformen Facebook und Instagram namentlich erwähnt werden. Eine finanzielle Gegenleistung kann hierfür nicht eingefordert werden.
I. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne hier aufgeführte Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Bestimmungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung teleologisch am nächsten kommen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Regelungen als lückenhaft erweisen.